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Geldwäschegesetz

Geldwäsche

Geldwäsche sind Transaktionen, die die Herkunft oder den Verwendungszweck von Geldbeträgen verschleiern, mit dem Ziel, ihnen einen legalen Charakter zu verleihen. Alle zivilisierten Länder bekämpfen diese Erscheinung sowohl einzeln, indem sie ihre Strafgesetze verbessern, als auch gemeinsam durch den Abschluss entsprechender internationaler Abkommen.

So trat im Oktober 2000 das gesamteuropäische Gesetz über Geldwäsche, gemäß dem ein Bankier, der einen verdächtigen Kunden nicht anzeigt, zu einer Gefängnisstrafe von mindestens vier Jahren zu verurteilen ist. Auch nach dem Strafrecht der Russischen Föderation stellt die Legalisierung von auf illegale Weise erworbenem Geld oder Vermögen ein Wirtschaftsdelikt dar. Tatbestand ist die Tätigung von Finanztransaktionen und anderer Geschäfte mit offenkundig illegal erworbenem Geld oder anderem Vermögen sowie die Verwendung dieses Geldes oder anderen Vermögens zur Ausübung der unternehmerischen oder einer anderen Wirtschaftstätigkeit.

Im Frühling 2003 wurde auch in Israel das Geldwäschegesetz verabschiedet. Sein Inhalt besteht in Folgendem:

  1. Geldwäsche ist eine Straftat, für die eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren oder eine Geldstrafe von gegenwärtig etwa 3 Millionen Schekel droht.
  2. Das Gesetz verbietet die Tätigung von Transaktionen mit auf kriminellem Wege erworbenem Kapitalvermögen, die das Ziel haben, seine Quelle und den Namen des tatsächlichen Besitzers zu verbergen.
  3. Im Gesetz gibt es eine Definition der mit der Geldwäsche verbundenen Straftaten: Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, illegales Glücksspiel, Verbrechen in Verbindung mit der Prostitution und der Verletzung von Urheberrechten, Korruption, Mord, Autodiebstahl, und Handel mit gestohlenen Ersatzteilen u. a. Wenn im Laufe der Ermittlung Fakten aufgedeckt werden, die auf Steuervergehen hindeuten, wird dies unbedingt den Steuerbehörden gemeldet.
  4. Um jemanden wegen Geldwäsche zu verurteilen, reicht es, zu beweisen, dass derjenige wusste, dass das Geld oder Vermögen auf kriminellem Wege erworben wurde. Selbst wenn man nicht wusste, welches Verbrechen Quelle des Kapitalvermögens war, gilt dies nicht als Rechtfertigung.
  5. Die Finanzstrukturen, u. a. Banken, sind verpflichtet, Kunden gemäß den festgelegten Bestimmungen zu identifizieren und der speziell dafür geschaffenen Abteilung beim Justizministerium bestimmte Geschäfte und Finanztransaktionen sowie aus dem üblichen Rahmen fallende finanzielle Handlungen von Kunden anzuzeigen.

 

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